Das 2019 wartet mit günstigeren Versicherungsprämien
Was sich geändert hat
Die Vereins-Haftpflichtversicherung kostet neu CHF 1.45 + 5% Stempelgebühr, also total CHF 1.5225 pro Mitglied (bisher CHF 1.575). Bei der Vollkasko für Vereinsfahrten kostet die Prämie neu CHF 220 + 5% Stempelgebühr, also total CHF 231.- pro Schar (bisher CHF 241.50). Wozu deine Schar diese Versicherungen braucht, kannst du weiter unten lesen.

Welche Versicherung deckt nun was?
Weitere Informationen über unsere Jubla-Versicherungen, welche Schäden von welcher Versicherung gedeckt sind und wie man in einem Schadensfall vorgehen muss, kann in unseren Versicherungs-Merkblättern unter jubla.ch/versicherungen nachgelesen werden.
Anmeldungen für Versicherungsabschlüsse und Schadensfälle sowie Fragen:
Für persönliche Auskünfte und konkrete Fragen rund ums Thema Versicherung steht euch Ulli Topf (ulli.topf@jubla.ch, 041 419 47 47) von der nationalen Geschäftsstelle von Jungwacht Blauring gerne zur Verfügung.
PS: Unfall- und Krankenversicherungen sind persönliche Versicherungen und müssen von jeder Person selber abgeschlossen werden.
Jubla-Haftpflichtversicherung (Generali)
Bestimmt kennst du solche Situationen aus deinem Scharalltag bestens: Beim Spielen geht eine Fensterscheibe, z.B. vom Lagerhaus, in die Brüche. Ein Fall für die Jubla-Haftpflichtversicherung. Die Jubla-Haftpflichtversicherung kommt bei Schäden, die deine Schar bzw. einzelne Mitglieder gegenüber einem Dritten verursachen, zum Einsatz. Achtung – Schäden innerhalb der gleichen Schar werden durch diese Versicherung nicht gedeckt, dafür ist die Privathaftpflichtversicherung der einzelnen Mitglieder zuständig.
Anmeldungen sind jeweils auf Monatsbeginn möglich.
Jubla-Vollkaskoversicherung für Vereinsfahrten (Generali)
Diese Versicherung deckt Schäden, die bei einem Unfall am gelenkten Fahrzeug (Auto, Motorrad, Lieferwagen, Traktor und Anhänger) entstehen. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Fahrzeug der lenkenden Person selber gehört oder ob es gratis ausgeliehen wurde. Nur für gewerblich gemietete Fahrzeuge gilt diese Versicherung nicht, sowie sie ebenso nicht für Lastwagen (LKWs) gilt. Geschieht durch das gelenkte Fahrzeug ein Schaden an einem Dritten (z.B. an einem anderen Fahrzeug, an einer Hausmauer, einem Pfosten usw.), wird der Schaden am Dritten durch die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung (und nicht von der Jubla-Vollkaskoversicherung) des gelenkten Fahrzeugs übernommen. Jedes Fahrzeug in der Schweiz hat obligatorisch eine solche Haftpflichtversicherung.
Anmeldungen sind jeweils auf Monatsbeginn möglich.