Aktualisiertes Schutzkonzept: Weniger Abstand, mehr Eigenverantwortung
Schutzkonzept – fast alles bleibt beim Alten
Der Bundesrat schlägt auch betreffend Schutzkonzept sanftere Töne an. Ein Schutzkonzept bleibt zwar weiterhin Pflicht für alle Jubla-Aktivitäten und jedes Jubla-Lager. Es baut aber neu auf einheitlichen und vereinfachten Vorgaben auf, gepaart mit einem Appell an die Eigenverantwortung.
Im Klartext: Der Spielraum bei der Umsetzung der Massnahmen (etwa bzgl. Abstandhalten) wird etwas grösser. Die allermeisten Richtlinien bleiben aber unverändert. Um der neuen Situation gerecht zu werden, haben wir das Schutzkonzept Jubla-Lager angepasst. Aber keine Panik, wenn du gerade mitten in der Lagerplanung steckst: Die Änderungen erfordern keine grossen planerischen Anpassungen.
Das Schutzkonzept für die Jubla-Aktivitäten (ohne Lager) wird in den Sommerferien überprüft und wenn nötig angepasst.
Kantonale Spezialregelungen möglich
Mit den neuesten Änderungen erhalten die Kantone wieder mehr Kompetenzen. Es ist denkbar, dass einzelne Kantone weitergehende verpflichtende Schutzmassnahmen beschliessen – so wie dies der Kanton Tessin bereits getan hat. Es lohnt sich deshalb für alle Lagerleitenden sich regelmässig über die geltenden Regeln im Lager-Kanton zu informieren. Dabei ist es wichtig zu unterscheiden zwischen verpflichtenden Vorgaben und Empfehlungen.
Empfehlungen (auch solche in Form von ausgearbeiteten Konzepten) sind bereits einige im Umlauf, z.B für das Wallis und die Waadt. Ihr könnt sie als Hilfestellung für deine Lagerplanung beiziehen. Wegweisend für dich ist jedoch immer das Jubla-Schutzkonzept.
Anders ist es bei verpflichtenden Vorgaben: Jungwacht Blauring Schweiz sammelt im Corona-FAQ nur verpflichtende, über die Vorgaben des Bundes hinausgehende, kantonale Spezialregelungen, an die ihr euch beim Aufenthalt in dem betreffenden Kanton halten müsst. Aber Achtung: Sie können schnell ändern und unsere Übersicht garantiert daher keine Vollständigkeit. Ein Blick auf die Corona-Website des Kantons kann nicht schaden.
Im Ernstfall Ruhe bewahren
Wenn im Lager ein Corona-Verdachtsfall besteht oder gar eine Ansteckung (ärztlich) bestätigt ist, könnt ihr voll auf die Lagerleitung vertrauen: Sie hat alle Merkblätter und Schutzkonzepte zur Hand und weiss auch, wer wann informiert werden muss. Für alle anderen gilt: Ruhe bewahren – und Funkstille. Private Kommunikation nach aussen ist zu vermeiden. Das macht es leichter für die Lagerleitung, sich ohne Ablenkung voll auf das Krisenmanagement zu konzentrieren und ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Lagerleitende sind gebeten, die Teilnehmenden entsprechend zu informieren – und selber über die vorgeschriebenen Kommunikationsabläufe im Krisenfall immer im Bilde zu sein. Bei Unklarheiten hilft das kantonale Krisentelefon.