Auf ins neue Jubla-Jahr - mit Lebensfreu(n)de trotz Corona!
Vom "privaten" Höck bis zum öffentlichen Jubla-Tag
Bei den bevorstehenden Aktivitäten wird der Kreis der Teilnehmenden hie und da wieder etwas grösser und unübersichtlicher, als dies im Lager noch der Fall war. Der Lagerrückblick mit Eltern und Freunden? Der Jubla-Tag gar inmitten der Öffentlichkeit? Damit steigen auch die Anforderungen an die Sicherheit.
Jungwacht Blauring Schweiz hat sich schlau gemacht und zeigt euch, wie ihr euch bei den verschiedenen Aktivitäten schützt.
Das Wichtigste vorweg: Für die allermeisten Jubla-Aktivitäten ändert sich fast nichts, denn sie gelten als private Veranstaltungen. Dafür haben wir das Schutzkonzept für Jubla-Aktivitäten (ohne Übernachtungen) leicht angepasst.
Für die wenigen Jubla-Aktivitäten, die gemäss Corona-Verordnung des Bundesrats als öffentliche Veranstaltungen gelten (z.B. Jubla-Tag), sind die Vorschriften strenger. Für jede solche Veranstaltung braucht es ein eigenes Schutzkonzept. Deshalb stellen wir für euch neu eine Vorlage für ein Schutzkonzept für öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung.
Hier erfährst du, was deine Jubla-Aktivität zur privaten oder öffentlichen Veranstaltung macht.
Privat ...
...ist deine Veranstaltung, wenn du die Teilnehmenden alle kennst.
Genauer: Wenn deine Veranstaltung
a) nicht in einer öffentlichen Einrichtung oder Betrieb, und
b) auf privatem Grund oder abgeschieden oder abgeschirmt auf öffentlichem Grund (z.B. Waldstück) stattfindet, und
c) du/deine Schar die Teilnehmenden namentlich kenn(s)t und keine unbekannten Teilnehmenden dazustossen können.
Öffentlich...
...ist deine Veranstaltung, wenn du die Teilnehmenden nicht kennst.
Genauer: Deine Veranstaltung ist öffentlich, wenn
a) sie in einer öffentlichen Einrichtung, auf öffentlich zugänglichem Grund stattfindet, und
b) du/deine Schar die Teilnehmenden nicht kenn(s)t resp. nicht im Vornhinein kennen kannst, etwa weil sich die Einladung an die Öffentlichkeit richtet oder du gar keine Einladungen verschickt hast.
Für mehr Infos: Erläuterungen zur Verordnung COVID-2
... verlangt nach aktualisiertem Schutzkonzept "Jubla-Aktivitäten (ohne Übernachtung)
Die allermeisten Jubla-Aktivitäten fallen also in die Kategorie “privat”. Dazu gehören Gruppenstunden, Höcks, Scharanlässe, Lagerrückblicke und andere Veranstaltungen für die Mitglieder und das unmittelbare Umfeld deiner Schar (z.B. Eltern).
Gesetzlich vorgeschrieben ist für solche Veranstaltungen zwar kein Schutzkonzept mehr, aber Jungwacht Blauring Schweiz empfiehlt allen Scharen, es weiterhin zu nutzen. Wir haben es geringfügig angepasst um euch Hilfestellungen zu geben, insbesondere für Aktivitäten, an denen Eltern und Familie teilnehmen. In der zugehörigen Checkliste erfahrt ihr, was sich genau ändert.
...verlangt nach eigenem Schutzkonzept für "öffentliche Veranstaltungen"
Der Jubla-Tag ist das Paradebeispiel für eine öffentliche Veranstaltung, gehören doch zu den Eingeladenen alle interessierten Kinder und ihre Eltern, die Medien, kurz: die Öffentlichkeit. Deiner Schar können unmöglich im Vorhinein schon alle Teilnehmenden/Besucherinnen bekannt sein. Deshalb gilt:
· Jede öffentliche Veranstaltung braucht ein eigenes, auf die Veranstaltung zugeschnittenes Schutzkonzept
· Als Organisator/in benennst du darin die passenden Schutzmassnahmen, und richtest dich dabei an der folgende Priorisierung aus: Hygiene- und Abstandsregeln geht vor Maskenpflicht, und Maskenpflicht geht vor Kontaktlisten.
· Im Umgang mit Personendaten ist besondere Vorsicht geboten.
Eigens für öffentliche Veranstaltungen gibts ein neues Schutzkonzept, welches Du an deinen Anlass anpassen kannst.
Schutzkonzept «Lager» und weitere Dokumente
Das Schutzkonzept Lager, welches für die Herbstlager und Kurse eingesetzt werden kann, sowie alle weiteren Merkblätter und Dokumente werden bis Ende August überarbeitet. Bei Änderungen werdet ihr informiert.