Jubla fordert Anerkennung für Freiwilligenarbeit
Manifest für nationale Förderung
Über 30'000 Mitglieder zählt Jungwacht Blauring Schweiz. Rund ein Drittel davon sind ehrenamtlich engagierte Leitungspersonen, die gut 3 Millionen Stunden jährlich im Einsatz stehen für eine sinnvolle und hochwertige Freizeit von Kindern und Jugendlichen. Ihr Engagement ist von unschätzbarem Wert. Wollte man ihm dennoch ein Preisschild verpassen, betrüge er bei einem Stundenansatz von Fr. 25.- rund Fr. 75,000,000. Jedes Jahr.
Freiwilliges Engagement ist ein hohes gesellschaftliches Gut. Sie verdient Anerkennung - und sie muss jetzt gezielt gefördert werden, um nachhaltig zu gedeihen, dem demografischen Wandel zu trotzen, und den veränderten Ansprüchen unserer Gesellschaft gerecht zu werden.
Zusammen mit 27 weiteren Organisationen fordern wir im Manifest für die nationale Förderung des freiwilligen Engagements:
- Eine Ansprechstelle auf nationaler Ebene
- Öffentliche Anerkennung
- Abbau von administrativen und rechtlichen Hindernissen
- Einen nationalen «Freiwilligen-Urlaub» für Personen über 30 Jahre und ein «Freiwilliges Soziales Jahr» für unter 30-Jährige.
Hier gehts zum Manifest

In der Bundesverwaltung braucht es eine Ansprechstelle für die zivilgesellschaftlichen Organisationen, damit Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft künftig gemeinsam und partnerschaftlich Antworten auf gesellschaftliche Herausforderungen finden können. Mit einer nationalen Strategie kann freiwilliges Engagement in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten und Gemeinden systematisch gefördert werden, was die freiwillig erbrachten Leistungen längerfristig sichern soll.

Freiwilliges Engagement läuft oft im Stillen ab. Das Sichtbarmachen sowie die Anerkennung und Wertschätzung von freiwillig erbrachten Dienstleistungen bestärkt die Engagierten in ihrer Arbeit und animiert andere, es ihnen gleich zu tun. Die durch Freiwilligenarbeit erworbenen Kompetenzen müssen vermehrt ausgewiesen und systematisch anerkannt werden. Bund, Kantone, Städten und Gemeinden können die öffentliche Anerkennung unterstützen, etwa durch die Aufwertung des Internationalen Tages der Freiwilligen am 5. Dezember oder durch Hinweise auf ihren Webseiten.

Um freiwilliges Engagement zu unterstützen, werden niederschwellige Zugänge und ein Abbau von Hindernissen benötigt. Bestehende Bewilligungs- und Meldepflichten sind wo immer möglich für die formelle Freiwilligenarbeit aufzuheben, sofern die Einsätze den benevol-Standards entsprechen. Sonderprivatauszüge, die zur Kontrolle von allfälligen Berufsverboten (die auch in der Freiwilligenarbeit gelten) verlangt werden müssen, sollen gratis und mit wenig administrativem Aufwand abgegeben werden. Der öffentliche und private Raum muss für Freizeitaktivitäten, die durch freiwilliges Engagement organisiert werden, einfach und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden können. Die formalen Anforderungen an Finanzierungsgesuche müssen vereinfacht werden, damit diese auch von Freiwilligenorganisationen ohne bezahlten Strukturen bewältigt werden können.

Analog zum Jugendurlaub (Obligationenrecht, Art. 329e), der Personen unter 30 Jahren ein Anrecht auf maximal fünf Tage unbezahlten Urlaub für freiwillige Jugendarbeit zuspricht, soll ein «Freiwilligen-Urlaub» geschaffen werden, der Personen über 30 Jahren maximal 5 Tage unbezahlten Urlaub gewährt, um sich freiwillig zu engagieren.
Nach Vorbild des «Freiwilligen Sozialen Jahres» bzw. des «Freiwilligendienstes», die in verschiedenen Ländern existieren, soll auch in der Schweiz diese Möglichkeit geschaffen werden. Einerseits können so junge Menschen für zivilgesellschaftliches Engagement sensibilisiert werden und erwerben wertvolle Kompetenzen, andererseits profitieren der Staat und die Gesellschaft durch Leistungen junger Menschen im sozial-karitativen und gemeinnützigen Bereich.