Neue Corona-Regeln: Was ändert sich für die Jubla?
Das Jubla-Leben geht weiter!
Vorweg die guten Nachrichten:
- Das Jubla-Leben geht weiter! Es können und sollen – mit den nötigen Einschränkungen – auch weiterhin Jubla-Aktivitäten stattfinden, seien es Gruppenstunden, Kurse oder Lager.
- Gesundheitsschutz gibt’s jetzt auch im blauen Jubla-Gewand: Im Jubla-Shop gibt es jetzt die brandneuen Jubla-Gesichtsmasken zu kaufen. Solange Vorrat!
Schutzkonzept für alle Jubla-Aktivitäten
- Neu gelten alle Jubla-Aktivitäten als öffentliche Veranstaltungen – und erfordern ein Schutzkonzept.
- Euch steht ein allgemeines Jubla-Schutzkonzept für alle Jubla-Aktivitäten zur Verfügung, welches die bisherigen Konzepte ersetzt.
- Für die allermeisten Jubla-Aktivitäten kann die Vorlage unverändert übernommen und als vollwertiges Schutzkonzept gebraucht werden.
- Für besondere Aktivitäten, z.B. wenn Eltern oder andere Erwachsene teilnehmen sollen oder für Jubla-Aktivitäten mit Übernachtung, sind in der Vorlage zum Schutzkonzept Empfehlungen (blau markiert) enthalten, die ihr eurem Schutzkonzept anfügen oder nach Bedarf anpassen könnt.
Neue Verhaltensregeln
Das neue Schutzkonzept hält insbesondere die folgenden neuen Verhaltensregeln fest, welche die Jubla Schweiz aufgrund der neuen Bundesvorgaben beschlossen hat. Sie ergänzen die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln und gelten ab sofort:
- Für alle Jubla-Aktivitäten in öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine generelle Maskenpflicht.
- Draussen gilt die generelle Maskenpflicht immer, wenn der Abstand von 1.5m nicht eingehalten werden kann.
- Ausnahmen von der Maskenpflicht sind einzig möglich für intensive sportliche Aktivitäten, beim Trinken, Essen und beim Schlafen.
- Ausgenommen von der Maskenpflicht in allen Fällen sind Kinder unter 12 Jahren.
- Bei Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden müssen Sektoren zu je maximal 100 Personen eingerichtet werden, die sich über die gesamte Dauer der Veranstaltung (inkl. z.B. Hin- und Rückweg zwischen Eingang und Sitzplatz) nicht vermischen dürfen.
Empfehlungen zur Umsetzung
Eine gesunde Portion Risikokompetenz ist gefragt: Die Schutzmassnahmen sind ohne Wenn und Aber verpflichtend. Sie lassen euch aber auch einen gewissen Spielraum für eure Risikoabwägung. Nicht alles, was ein Risiko bergen könnte, muss von vornherein abgesagt werden. Manchmal lohnt es sich in einem zweiten oder dritten Anlauf Lösungen für eine regelkonforme Durchführung zu suchen. Umgekehrt gilt: Bei weitem nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll.
Die Jubla Schweiz empfiehlt:
- Haltet Sitzungen unter Leitenden, wenn immer möglich, digital ab.
- Haltet an euren geplanten Winter-Veranstaltungen, Planungswochenenden und Kursen fest, wenn sie nach den geltenden Regeln möglich sind.
- Weil Aktivitäten mit Übernachtungen und gemeinsamem Essen mit einem erhöhten Risiko verbunden sind, wägt ab, ob ein kleinerer Rahmen oder eine andere Art der Durchführung (z.B. ohne Übernachtung, digital) für eine Veranstaltung passender sein könnte.
- Es kann sich lohnen, den Planungsaufwand zu verringern, um im Ernstfall eine Absage besser verkraften zu können – und im besten Fall doch nicht auf den Samichlausabend oder das Winterlager verzichten zu müssen.
- Kantonale Sonderregeln sind immer möglich. Informiert euch laufend über alle geltenden Schutzmassnahmen am Ort der Veranstaltung/Aktivität.
- Seid bereit für neue Regeln und haltet euch auf dem Laufenden.