Sommerlager weiterplanen – für einen tollen Jubla-Höhepunkt
Am Montag, 20. April 2020, hat sich Jubla Schweiz mit Vertreter/innen der Kantonsebene intensiv über die aktuelle Lage ausgetauscht und mit ihnen insbesondere über die nahenden Sommerlager diskutiert. Die Hoffnung, dass die Sommerlager durchgeführt werden können, ist da – darum empfehlen wir, die Planung dafür aufrecht zu erhalten. Denn gerade in den Höhepunkt des Jahres steckt ihr enorm viel Energie, die nicht umsonst sein soll. Dennoch ist es sinnvoll, sich über alternative Angebote und Anpassungen Gedanken zu machen, falls doch eine Absage nötig ist bzw. die Lager nicht in der gewohnten Form stattfinden können. Das Ziel soll sein, je nach aktueller Regelung des Bundes Sommerlager oder Alternativprogramme anzubieten.
Doch zuerst: Was bedeuten die aktuellen Informationen des Bundes für die Jubla?
Am 16. April 2020 hat der Bundesrat über die schrittweise Lockerung der geltenden Massnahmen informiert, mit vorerst folgenden Etappen:
- Ab dem 27. April dürfen Coiffeure, Kosmetikstudios, Baumärkte, Blumenläden und Gärtnereien wieder öffnen. Ebenfalls ab 27. April dürfen Spitäler wieder alle Eingriffe vornehmen.
- Obligatorische Schulen und Läden sollen ab 11. Mai wieder öffnen können.
- Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken sollen ab 8. Juni wieder offen sein. Bedingung ist immer, dass die Lage es erlaubt.
(Quelle: SRF)
Um herauszufinden, was dies nun für die Jubla bedeutet, muss man die vom Bundesrat verabschiedete Verordnung konsultieren. Dort erfährt man folgendes:
- «Es ist verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten durchzuführen.» (Art. 6 Abs. 1)
- «Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, sind verboten.» (Art. 7c Abs. 1)
Bereits der erstgenannte Artikel ist für uns sehr konkret und zwingt uns, alle Aktivitäten einzustellen. Denn Jubla-Scharen sind den Vereinen gleichgestellt – auch wenn nicht jede Schar rechtlich als Verein organisiert ist. Zudem wäre die im zweitgenannten Artikel erwähnte Grenze von 5 Personen in der Jubla kaum einzuhalten, da sich meistens mehr als 5 Personen treffen, und dies gut und gerne im öffentlichen Raum.
Diese beiden Artikel werden in den Erläuterungen des Bundesamtes für Gesundheit ausführlicher beschrieben und mit dem geplanten Termin der Lockerung ergänzt. Dort steht:
- «Treffen von mehr als fünf Personen sind verboten: Der Bundesrat verlängert das Verbot von Treffen in der Öffentlichkeit mit mehr als fünf Personen. Damit sind öffentliche Plätze, Spazierwege oder Parkanlagen gemeint. Treffen sich fünf oder weniger als fünf Personen, müssen sie eine Distanz von mehr als zwei Metern einhalten. Wer sich nicht daran hält, wird mit einer Busse bestraft. Dieses Verbot gilt bis am 10. Mai 2020.» (betrifft Art. 7c)
- «Veranstaltungen und Betriebe: Der Bundesrat verbietet weiterhin öffentliche und private Veranstaltungen. Dazu gehören Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten. Öffentlich zugängliche Einrichtungen bleiben geschlossen. … Am 8. Juni 2020 sollen gemäss Planung beispielsweise Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen können. Zu diesem Zeitpunkt soll auch das Versammlungsverbot gelockert werden. Über diese Lockerungen beschliesst der Bundesrat am 27. Mai 2020.» (betrifft Art. 6)
Fazit: Aktuell relevant für die Jubla ist vor allem das Verbot von Vereinsaktivitäten. Wir warten gespannt auf weitere Informationen (voraussichtlich Ende Mai) zur Lockerung dieser Massnahme.
Sommerlager weiterplanen – was muss ich aufgrund der aktuellen Lage beachten?
Sowohl Jubla Schweiz als auch die Kantonalverbände hoffen, dass die Sommerlager durchgeführt werden können. Bei einer Durchführung ist damit zu rechnen, dass spezielle Massnahmen und Vorbereitungen getroffen werden müssen, zum Beispiel:
- Grösse des Lagers anpassen
- Umgang mit Personen aus den Risikogruppen klären
- Hygienemassnahmen planen und umsetzen
- Krisenkonzept in Bezug auf den Pandemiefall vorbereiten
- Weiterführende Informationen für Eltern und Öffentlichkeit vorbereiten und verbreiten
- Lagerzeitpunkt verschieben, z.B. in die zweite Hälfte der Sommerferien
- Programmplanung auf Verhaltensregeln anpassen
Macht euch auch möglichst früh Gedanken zu Anpassungen des Lagers. Weitere Hilfestellungen zu diesen und weiteren Punkten in Bezug auf die Sommerlager folgen Mitte Mai.
Beachtet bei allen weiteren Vorbereitungen die entsprechenden finanziellen Konsequenzen. Vermeidet wenn immer möglich, insbesondere hohe Kosten zu verursachen, die bei einer Absage bestehen bleiben.
Bei einer Absage macht ihr nicht alle Vorbereitungen umsonst: Vor allem der Rote Faden, das Programm und bereits vorbereitete Lagerblöcke lassen sich gut im nächsten Lager verwenden oder für eine Alternative anpassen. Und vielleicht kann man den Lagerplatz oder das -haus gleich für den nächsten Sommer buchen.
Kein Sommerlager – gibts Alternativen?
Ein Sommerlager absagen möchte niemand – und doch müssen wir jederzeit damit rechnen, dass uns neue Informationen des Bundes zwingen, diesen Schritt zu machen. Je nach aktueller Lage könnte es jedoch möglich sein, trotzdem Aktivitäten für Kinder und Jugendliche anzubieten, wie zum Beispiel:
- Tagesaktivitäten im eigenen Dorf/Stadt während der Zeit, in der das Sommerlager stattfinden würde
- Verschiebung des Sommerlagers in den Herbst
- Kleingruppenlager
Doch wann entscheidet ihr euch am besten, ob ihr das Lager weiterplanen oder eine Alternative anbieten möchtet? Überlegt euch zusammen mit eurem Lagercoach einen letztmöglichen Zeitpunkt, an dem ihr entscheidet, das Lager abzusagen, eine Alternative zu planen oder die Planung für das Sommerlager fortzusetzen. An diesem Termin könnt ihr abhängig von der aktuellen Situation mit gutem Gewissen für euch und in Absprache mit dem Coach eine Entscheidung treffen.
Wie läuft die weitere Information zu den Sommerlagern?
Allgemein findet ihr nach wie vor auf www.jubla.ch/corona alle nötigen Informationen rund um die Corona-Situation. Spätestens Ende Mai wird es wöchentlich aktualisierte Empfehlungen bezüglich der Lagerdurchführung geben. Jungwacht Blauring Schweiz unterstützt euch dabei, einen guten Entscheid zu fällen und auch in ausserordentlichen Situationen Jubla zu leben – #jublazuhause.
Habt ihr Fragen? Dann meldet euch beim nationalen Krisenteam der Jubla (krisen@jubla.ch) oder bei eurem Jubla-Kanton.