Corona-Update: Lager sind wieder möglich
So viele Leiter*innen wie nötig
Es gibt erfreuliche Neuigkeiten. Nach Abklärungen mit dem Bundesamt für Sport wissen wir: Es gibt keine absolute Obergrenze für Leitungspersonen in einem Lager. Was das konkret heisst:
- Nur so viele, wie notwendig: Neu sind so viele Leitungspersonen im Lager erlaubt, wie für die Begleitung und Betreuung der Teilnehmenden notwendig sind. Leitungspersonen ohne Funktion dürfen auch weiterhin nicht teilnehmen.
- Nur so viele, wie es die Räumlichkeiten zulassen: Die generellen Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten und die Schutzkonzepte der Infrastrukturanbietenden beachtet werden.
- Nur unter Beachtung des Jubla-Schutzkonzepts für Aktivitäten mit Übernachtung durchführbar.
Die Jubla Schweiz empfiehlt weiterhin auf Scharanlässe zu verzichten. Sitzungen sind weiterhin digital abzuhalten, weil sie analog nicht erlaubt sind. Sportliche Aktivitäten sind unter Einhaltung des Schutzkonzeptes auch mit Leitenden möglich. Was du für Aktivitäten ohne Übernachtungen beachten musst, findest du im letzten Corona-Blog.
Was ist anders als im letzten Sommer?
Testen vor dem Lager: Der Bundesrat empfiehlt dringendst, dass vor einem Lager alle Teilnehmenden und Leitungspersonen getestet werden. Ein Antigen-Schnelltest kann dazu kostenlos in einer Apotheke vorgenommen werden. Die Kosten für Schnelltests und Selbsttests (voraussichtlich ab 7. April verfügbar) im Rahmen von Schutzkonzepten werden vom Bund übernommen. Achtung: Ein PCR-Test ohne Symptome wird nicht vom Bund bezahlt. Konkretere Infos bezüglich Altersempfehlung und Zeitpunkt folgen, sobald die offenen Fragen mit dem BAG geklärt sind.
Abstandsregeln für alle: Gemäss aktuellen Rahmenvorgaben für Lager gelten die Abstandsregeln in einem Lager für alle Personen – nicht wie im letzten Sommer nur für Leitungspersonen. Während des Programms gilt die Ausnahme für sportliche und kulturelle Aktivitäten, wonach Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren keinen Abstand halten müssen. Diese Unterscheidung besteht nach Angaben des Bundes, da beim Sporttreiben die Kontaktzeit kurz ist. Bei anderen Aktivitäten kann die Kontaktzeit länger sein, weshalb weiterhin Abstand gewahrt werden muss.
Maskenpflicht: In einem Lager gilt Maskenpflicht ab 12 Jahren, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Ausnahmen sind möglich beim Essen (sitzend), Duschen, im Schlafraum sowie bei der Ausübung einer Aktivität, welche mit einer Maske nicht machbar ist.
Lagerplanung
Nach jüngsten Verlautbarungen sind wir zuversichtlich, dass Lager im Frühling und Sommer stattfinden können. Massnahmen können jedoch auch weiterhin verschärft werden müssen. Wir empfehlen deshalb, an der Lagerplanung festzuhalten und gleichzeitig folgende Punkte zu beachten:
- Definiert für euch pro Lager einen Stichtag, an dem ihr entscheidet, ob ihr die Lagerplanung weiterführt oder das Lager absagen müsst.
- Achtet auf die Stornierungsbedingungen eurer Lagerhäuser oder anderer Vereinbarungen.
- Die Lagerplanung könnt ihr gut digital abhalten. Analoge Sitzungen sind noch nicht erlaubt – auch nicht mit 5 oder 10 Personen. Hilfreiche Tipps zur Lagerplanung hat die Jubla Basel ausgearbeitet. Ihr findet sie hier.
- Beachtet bereits bei der Planung das aktuelle Schutzkonzept für Aktivitäten mit Übernachtung.
- Bei den anstehenden Pfingst- und Auffahrtslagern lohnt es sich zu prüfen, ob eine Durchführung in Gruppen sowie mit Übernachtung in Zelten möglich ist.
Wir empfehlen, vor den Pfingst- und Auffahrtslagern noch keine Aktivitäten mit Übernachtungen durchzuführen - mit Ausnahme von Kursen in Kleingruppen. Das Schutzkonzept soll deshalb vor allem als Planungsgrundlage dienen.
Was bedeutet das für Kurse im Frühling?
Kurse mit Teilnehmenden unter 20 Jahren können unter denselben Voraussetzungen wie Lager durchgeführt werden. Die Jubla Schweiz empfiehlt jedoch, analoge Kursteile bis mindestens Ende April maximal in Gruppen à 15 Personen durchzuführen. Für Teilnehmende ab 20 Jahren gelten strengere Regeln, worüber die Kursleitenden im Detail unter jubla.ch/kursecorona informiert werden. Zudem steht ein angepasstes Schutzkonzept zur Verfügung.
Die aktuellen Massnahmen gelten voraussichtlich bis am 18. April. Der Bundesrat wird am 14. April über allfällige Lockerungen informieren. Anschliessend wird die Jubla Schweiz die Informationen verarbeiten und wie gewohnt weiterleiten.
Unter jubla.ch/corona findet ihr alle Informationen und Hilfsmittel gesammelt. Danke für euer Engagement, das Jubla-Leben möglich zu machen! Meldet euch bei Fragen bei eurem Jubla-Kanton oder direkt beim nationalen Corona-Stab (krisen@jubla.ch).