Corona-Update: Sommer, Sonne, Sorglosigkeit?
Was ändert sich?
Für Jubla-Aktivitäten ohne Übernachtung:
- Nehmen nur Personen bis 20 Jahren teil, gilt keine Beschränkung der Personenzahl. Ungeachtet ihres Alters, können weiterhin so viele Leitungspersonen anwesend sein, wie für die die reibungslose Durchführung der Aktivität nötig ist.
- Sobald an einer Aktivität Personen über 20 Jahren nicht nur in leitender Funktion beteiligt sind, gelten weiterhin Beschränkungen. Neu liegt die zulässige Personenzahl bei 50 statt wie bisher 15.
- Kontaktsportarten sind neu auch für über 20-Jährige draussen wieder erlaubt, wenn sie dabei eine Gesichtsmaske tragen.
Für Lager:
- Unverändert empfiehlt der Bund dringend, vor Lagern alle Teilnehmenden und Leitungspersonen zu testen. Die Jubla Schweiz schliesst sich dieser Empfehlung an.
- Das Testen ist mehr als nur Schutzmassnahme. Denn es gilt: Wenn alle Personen im Lager (Teilnehmende und Leitungspersonen) getestet sind, entfällt die Maskenpflicht.
- Im öffentlichen Raum bleibt die Maskenpflicht wie bisher für alle Personen ab 12 Jahren bestehen.
- Neu präzisiert der Bundesrat seine Empfehlung dahingehend, dass Antigen-Schnelltests oder gepoolte Speichel-PCR-Tests genutzt werden sollen. Die Jubla Schweiz unterstützt auch diese Empfehlung, sofern sie von den zuständigen Scharen mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden kann. Wenn dies nicht der Fall ist, gilt aber immer noch: Besser mit Selbsttest als ungetestet ins Lager.
- Optimal soll ein Test zeitnah am Lagerbeginn, frühestens jedoch 48h davor, stattfinden.
- Hygienemassnahmen und das Schutzkonzept gelten während des gesamten Lagers, d.h. auch beim Aufbau und somit auch für die Helfenden: Entweder lassen sich die Helfenden testen oder es werden Gesichtsmasken getragen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
- Auch wer später ins Lager kommt, soll sich testen lassen.
- Nach Genesung oder vollständigem Impfschutz, d.h. nach Erhalt aller erforderlicher Impfdosen, sind Teilnehmende und Leitungspersonen während sechs Monaten von der Testempfehlung befreit.
- Analog zum vergangenen Sommer gelten die Abstandsregeln nur unter Leitungspersonen und zwischen Leitungspersonen und Kindern. Unter den Kindern sind sie aufgehoben.
- Die erfreulichen Lockerungen machen umso wichtiger, was vor dem Lager passiert! Testen und sich vor dem Lager an die Massnahmen halten.
In deinem Kanton:
- Kantone können strengere Massnahmen erlassen. So könnte etwa aus der Testempfehlung des Bundes in einzelnen Kantonen eine gesetzliche Pflicht werden. Bleib also auf der Hut - und gut informiert.
- Ein Beispiel für strengere Regeln bzgl. Lagerdurchführung und Testkonzept ist der Kanton Graubünden.
- Wenn in deinem Heimkanton andere Regeln gelten als im Lagerkanton, empfiehlt die Jubla Schweiz, dass du dich an die strengeren der beiden Vorschriften hältst.
Die aktualisierten Schutzkonzepte findest du unter jubla.ch/corona. Dort findest du auch die Hilfestellungen, die wieder auf dem neuesten Stand sind und dir Tipps rund um Hygienemassnahmen, Elternkommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Lagerküche und Vorgehen bei einem Corona-Fall geben.
Mehr Jubla: So klappts.
Wir freuen uns alle auf mehr Jubla. Mehr Normalität. Mehr dürfen. Die Lage bleibt aber unübersichtlich. Das gilt für die Pandemie genauso wie für den Gemütszustand und die Motivation des einen oder der anderen unter euch.
Denk dran: Nicht alle sind vielleicht schon bereit für diesen Schritt. Manchen ist die Öffnung zu waghalsig, für andere kann sie nicht schnell genug kommen. Immer noch sind viele Menschen ungeimpft und somit ungeschützt, auch und gerade unter den jungen Jublaner*innen. Schau weiterhin zu deinen Nächsten und sei ein Vorbild.
Vor allem: Vergiss auch weiterhin nicht, dich an die noch geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zu halten.