Corona-Update: Warm einpacken und nach draussen gehen
Was ändert sich?
Veranstaltungen im Freien
Draussen gilt neu für Veranstaltungen ab 300 Personen eine Zertifikatspflicht. Jubla-Aktivitäten mit weniger als 300 Personen können ohne Zugangsbeschränkungen stattfinden, wenn dabei nicht getanzt wird.
Veranstaltungen in Innenräumen
Bei jeglichen Veranstaltungen wie Sitzungen, Gruppenstunden oder Scharanlässen in Innenräumen gilt neu eine Zertifikatspflicht ab 16 Jahren (getestet, genesen oder geimpft). Die Ausnahme für kleinere Gruppen wurde aufgehoben. Zusätzlich zur Zertifikatspflicht müssen alle Personen ab 12 Jahren eine Gesichtsmaske tragen. Essen und Trinken darf nur sitzend und mit Abstand konsumiert werden.
- Ausnahme 2G: Es darf – sofern alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen sind (= 2G-Zertifikat) – auf das Tragen einer Gesichtsmaske in Innenräumen verzichtet werden. Die Maskenpflicht entfällt in diesem Fall für alle Personen.
- Ausnahme sportliche Aktivitäten: Bei sportlichen Aktivitäten in Innenräumen (z.B. Gruppenstunde in Turnhalle) darf während der eigentlichen Sportausübung auf die Gesichtsmaske verzichtet werden. Voraussetzung ist, dass die Kontaktdaten erhoben werden.
Das Schutzkonzept für Jubla-Aktivitäten ohne Übernachtung wurde aufgrund der Änderungen angepasst – Anpassungen sind rot markiert. Das Schutzkonzept ist hier zu finden.
Für Sitzungen lohnt es sich wieder vermehrt zu überlegen, ob diese auch digital oder hybrid stattfinden können. Einerseits werden so Kontakte reduziert, andererseits die Teilnahme für alle vereinfacht.
Was bleibt weiterhin wichtig?
Die Jubla Schweiz empfiehlt weiterhin, Aktivitäten wenn möglich im Freien durchzuführen. Fast alle unsere Aktivitäten sind im Freien ohne grosse Einschränkungen umsetzbar und unter den aktuellen Bedingungen auch sicherer. Packt euch warm ein und geniesst den Schnee.
Die allgemeinen Verhaltens- und Hygienemassnahmen gelten weiterhin. Erinnert euch und die Teilnehmenden gegenseitig ans Hände waschen, lüftet die Räume regelmässig und desinfiziert vielberührte Oberflächen. Personen mit Symptomen bleiben zuhause und lassen sich testen.
Weiterhin und wieder vermehrt gelten kantonal zusätzliche Vorschriften, um auf die lokalen Fallzahlen zu reagieren. Informiert euch hier (via Link und dann unter «Kontakte der kantonalen Behörden») oder bei eurem Jubla-Kanton über weitere Massnahmen.
Informationen für Lager und Kurse
- Grundsätzlich gelten die allgemeinen Rahmenvorgaben des Bundes.
- Weiterhin gilt für Aktivitäten mit Übernachtungen eine Zertifikatspflicht für alle Personen ab 16 Jahren.
- Neu gilt eine Maskenpflicht in Innenräumen sowie die Option für eine 2G-Regelung (geimpft oder genesen).
- Die Schutzmassnahmen sind teilweise auch abhängig von der*dem Anlagebetreiber*in. Fragt im voraus nach, welche Schutzmassnahmen zusätzlich eingehalten werden müssen.
Detaillierte Rahmenbedingungen für Kurse und Lager werden vom BASPO aktualisiert. Jedoch warten sie die Änderungen vom 17. Dezember ab. Wir werden nach dem Erhalt der überarbeiteten Rahmenbedingungen unsere Schutzkonzepte für Aktivitäten mit Übernachtung ebenfalls anpassen.
Good to know
Unterschied 3G und 2G:
Sofern von Zertifikatspflicht geschrieben wird, ist ein Zertifikat gemäss den 3G gültig – sprich getestet, genesen oder geimpft.
Ein 2G-Zertifikat (geimpft oder genesen) ermöglich es zusätzlich, Aktivitäten im Innenbereich ohne Maskenpflicht durchzuführen. Die Jubla Schweiz empfiehlt, von dieser Regel nur Gebrauch zu machen, sofern alle teilnehmenden Personen ab 16 Jahren bereits genesen oder geimpft sind. Die Teilnahme an Jubla-Aktivitäten soll möglichst allen ermöglicht werden.
Gültigkeitsdauer der Testzertifikate
Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert. PCR-Tests sind nach wie vor 72 Stunden gültig.
Quarantänepflicht
Geimpfte und genesene Personen sind nicht mehr automatisch von der Quarantänepflicht ausgenommen. Beim Auftreten der neuen Omikron-Variante müssen vorläufig auch sie in Quarantäne. Diese Anordnung erfolgt direkt durch das Contact-Tracing.
Hilfestellung bei allfälligem Unverständnis
Du musst die aktuellen Massnahmen oder das Schutzkonzept der Jubla Schweiz gegenüber Eltern oder Leitenden begründen? Folgende Zeilen sollen dir dabei helfen:
- Als Kinder- und Jugendverband nehmen wir unsere Verantwortung für die Gesellschaft wahr. Wir leisten unseren möglichen Beitrag, damit sich die aussergewöhnliche Lage in der Schweiz und weltweit weiterhin stabilisiert. Konkret heisst das: Die Jubla Schweiz hält sich an die aktuellen, vom Bundesrat definierten Massnahmen, die zur Gesundheit aller beitragen.
- Der Jubla Schweiz ist es wichtig, dass Aktivitäten für Kinder und Jugendliche weiterhin unbeschwert stattfinden können. Unter den aktuellen Umständen ist dies – insbesondere verglichen mit vergangenen Monaten – weitgehend möglich. Die Rahmenbedingungen erlauben das Jubla-Sein in seinem Grundsatz – Gruppenstunden, Scharanlässe und Lager können stattfinden, die Jubla-Grundsätze können gelebt werden. Der Mehraufwand für die Organisation und Durchführung von Jubla-Aktivitäten hält sich in einem überschaubaren Rahmen und ist somit weiterhin ehrenamtstauglich.
- Zudem ist es möglich, die Aktivitäten so zu gestalten, dass niemand ausgeschlossen werden muss (Gratistests für unter 16-Jährige, Aktivitäten im Freien durchführen, Sitzungen in digitaler oder hybrider Form usw.). Ob Tests für Leitende via Scharkasse finanziert werden sollen, liegt im Ermessen der Scharleitung. Die Jubla Schweiz finanziert den Ehrenamtlichen, die auf nationaler Ebene aktiv sind (z.B. Mitglieder von Fachgruppen mit Interessensvertretung oder Projektgruppen), die für ihr Engagement benötigten Tests.
Die aktuellen Schutzkonzepte und alle Hilfestellungen findest du unter jubla.ch/corona.
Danke, dass du und deine Schar Kindern und Jugendlichen trotz oder genau wegen dieser herausfordernden Zeit viele schöne Erlebnisse ermöglicht!