Corona-Update: Wir trotzen draussen weiterhin gemeinsam der Kälte!
Was gilt für unsere Aktivitäten?
Veranstaltungen in Innenräumen
Bei jeglichen Veranstaltungen wie Sitzungen, Gruppenstunden oder Scharanlässen in Innenräumen gilt neu die 2G-Regel ab 16 Jahren (genesen oder geimpft). Alle Teilnehmenden ab 16 Jahren brauchen ein entsprechendes Zertifikat. Zusätzlich zur 2G-Regel müssen alle Personen (neu wieder erst) ab 16 Jahren eine Gesichtsmaske tragen. Essen und Trinken darf nur sitzend und mit Abstand konsumiert werden. Die Gesichtsmaske darf nur zur Konsumation abgelegt werden.
- Sportliche Aktivitäten: Neu gilt die Maskenpflicht auch für sportliche Aktivitäten in Innenräumen (z.B. Gruppenstunde in Turnhalle).
- Ausnahme 2G+: Bei Veranstaltungen an denen Masken tragen und eine Sitzpflicht nicht möglich sind, gilt die 2G+ Regelung (Erläuterung siehe weiter unten). Hier kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Es ist möglich Veranstaltungen freiwillig mit der 2G+ Regelung durchzuführen.
Veranstaltungen im Freien
Es gilt weiterhin für Veranstaltungen ab 300 Personen eine Zertifikatspflicht. Jubla-Aktivitäten mit weniger als 300 Personen können im Freien ohne Zugangsbeschränkungen stattfinden, wenn dabei nicht getanzt wird.
Sonstiges
Das Schutzkonzept für Jubla-Aktivitäten ohne Übernachtung wurde aufgrund der Änderungen angepasst – Anpassungen sind rot markiert. Das Schutzkonzept ist hier zu finden.
Für Sitzungen empfehlen wir, diese digital oder hybrid durchzuführen - es sei denn, alle Involvierten verfügen über ein 2G-Zertifikat. Einerseits werden so Kontakte reduziert, andererseits die Teilnahme für alle ermöglicht.
Was bleibt weiterhin wichtig?
Die Jubla Schweiz empfiehlt nachdrücklich, Aktivitäten wenn möglich im Freien durchzuführen. Fast alle unsere Aktivitäten sind im Freien ohne grosse Einschränkungen umsetzbar und unter den aktuellen Bedingungen auch sicherer. Packt euch warm ein und geniesst die verschneite Landschaft.
Es ist wichtig, dass wir Verantwortung übernehmen gegenüber uns, unseren Teilnehmer*innen, aber auch gegenüber der Gesellschaft. Sowohl in der Jubla, als auch in unserem Privatleben. Und apropos: Auch wenn ihr euch privat ausserhalb der Jubla mit Freund*innen zu einer kulturellen oder sportlichen Aktivität im Innenbereich trefft, gelten die Regeln (z.B. 2G).
Die allgemeinen Verhaltens- und Hygienemassnahmen gelten weiterhin. Erinnert euch und die Teilnehmenden gegenseitig ans Hände waschen, lüftet die Räume regelmässig und desinfiziert vielberührte Oberflächen. Personen mit Symptomen bleiben zuhause und lassen sich testen.
Weiterhin und wieder vermehrt gelten kantonal zusätzliche Vorschriften, um auf die lokalen Fallzahlen zu reagieren. Informiert euch hier (via Link und dann unter «Kontakte der kantonalen Behörden») oder bei eurem Jubla-Kanton über weitere Massnahmen.
Informationen für Lager und Kurse
Lager oder Weekends mit Kindern und Jugendlichen
Aufgrund der besorgniserregenden epidemiologischen Lage empfehlen das BASPO und das BAG im Februar 2022 Lager mit Kindern und Jugendlichen nur in kleinen Gruppen durchzuführen. Die Jubla Schweiz schliesst sich dieser Empfehlung an. Wir empfehlen bei Lagern mit mehr als 50 Teilnehmenden, möglichst eine Aufteilung in kleinere Gruppen. Es gilt dafür weiterhin das Schutzkonzept für Jubla-Aktivitäten mit Übernachtung.
Für Lager im März 2022 kann heute noch keine definitive Empfehlung abgegeben werden. Diese hängt von der Entwicklung der epidemiologischen Lage ab.
Kurse
Kurse sollen wo nötig und sinnvoll in analoger oder hybrider Form stattfinden können. Es braucht eine Abwägung, was inhaltlich, persönlich und für das Team nötig und sinnvoll ist. Welche Kurse auch hybrid oder digital stattfinden dürfen, ist auf der Corona-Plattform für Kursleitende nachzulesen.
Sonstige Aktivitäten mit Übernachtungen
Auch hier gilt es, sorgfältig abzuwägen. Auch bei einem Lager- oder Kursplanungsweekend lässt sich überlegen, dieses ohne Übernachtung durchzuführen. In die Entscheidung fliessen Faktoren ein wie Impf- und Genesungsquote, Notwendigkeit der analogen Zusammenarbeit für den Inhalt, Relevanz für das Team und persönliches Wohlbefinden. Die Jubla Schweiz empfiehlt, diesen Entscheid bewusst und in Abhängigkeit der genannten Faktoren zu treffen.
Vorgaben für Aktivitäten mit Übernachtungen
Unter Einhaltung des Schutzkonzepts für Jubla-Aktivitäten mit Übernachtung ist die Durchführung solcher Aktivitäten grundsätzlich erlaubt. Das Schutzkonzept wurde aktualisiert – Anpassungen vom 6. und 20. Dezember sind rot markiert. Das Schutzkonzept für Aktivitäten mit Übernachtung ist hier zu finden, jenes für Kurse hier.
Die wichtigsten Vorgaben auf einen Blick:
- 2G-Zertifikatspficht ab 16 Jahren: Für alle Teilnehmenden, Leitenden und Begleitpersonen ab 16 Jahren gilt eine 2G-Zertifikatspflicht (geimpft oder genesen). Die Zertifikate müssen kontrolliert werden.
- Dringende Testempfehlung: Es ist dringend empfohlen, dass sich alle teilnehmenden Personen vor dem Lager testen lassen. Dies gilt nicht nur für Personen unter 16 Jahren, sondern auch für Personen ab 16 Jahren mit 2G-Zertifikat. Weitere Ausführungen im Schutzkonzept.
- Maskenpflicht in Innenräumen: Ab 16 Jahren (Innenräume) respektive ab 12 Jahren (öffentliche Innenräume, ÖV) gilt Maskenpflicht. Die Jubla Schweiz empfiehlt, ein einheitliches Alter festzulegen und sich dabei an der lokalen Schule zu orientieren.
- Aktivitäten ohne Maske: An jedem Tag, an welchem Aktivitäten stattfinden, die mit dem Tragen einer Maske nicht vereinbar sind (z.B. intensive Sportarten, Schwimmen oder Musizieren), gilt die Zertifikatspflicht 2G+ (siehe Erklärung unter «Good to know»).
- Abstand halten: So gut wie möglich sollen die Abstandsregeln eingehalten werden.
- Hygieneregeln: Diese bleiben weiterhin sehr wichtig! Hände waschen, vielberührte Stellen und Griffe desinfizieren und regelmässig lüften.
Oberstes Ziel des Schutzkonzepts ist es, Ansteckungen zu vermeiden sowie allfällige Übertragunsketten des Coronavirus möglichst schnell zu unterbinden.
Good to know
Unterschied 2G und 2G+
Ein 2G-Zertifikat bedeutet, dass man entweder geimpft oder genesen ist.
2G+ bedeutet, dass die letzte Impfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt. Falls diese mehr als vier Monate zurückliegt, brauchst du einen negativen Antigen- oder PCR-Test, nicht älter als 24 bzw. 72 Stunden. Bei Veranstaltungen mit 2G+ kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden.
Antigen-Schnelltests wieder kostenlos
Seit dem 18. Dezember 2021 übernimmt der Bund wieder die Kosten für Antigen-Schnelltests. Wir empfehlen vor mehrtätigen Veranstaltungen immer einen Antigen-Schnelltest zu machen.
Quarantänepflicht
Ab dem 3. Februar wurde die Quarantäne-Pflicht aufgehoben.
Ab welchem Alter soll man in Innenräumen Maske tragen?
Grundsätzlich gilt die Maskenpflicht ab 12 Jahren in öffentlichen Innenräumen. Bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen gilt sie neu jedoch erst ab 16 Jahren. Wir empfehlen allerdings dringendst, die kantonalen Richtlinien der Schulen zu beachten und diese entsprechend zu übernehmen. Wo Kinder ab 12 Jahren bereits in der Schule Maske tragen müssen, sollte dies auch während der Jubla-Aktivität gemacht werden.
Personen im Anstellungsverhältnis
Wird die Teilnahme von Personen im Anstellungsverhältnis (z.B. Präsides) an einer Aktivität benötigt, sind diese Personen von der 2G-Regelung ausgenommen. Dafür sind aber alternative Schutzmassnahmen wie z.B. Masken nötig. Die Jubla Schweiz empfiehlt dringendst, dass sich diese im Voraus mit einem kostenlosen Antigen-Schnelltest testen lassen, sofern sie kein 2G-Zertifikat besitzen.
Hilfestellung bei allfälligem Unverständnis
Du musst die aktuellen Massnahmen oder das Schutzkonzept der Jubla Schweiz gegenüber Eltern oder Leitenden begründen? Folgende Zeilen sollen dir dabei helfen:
- Als Kinder- und Jugendverband nehmen wir unsere Verantwortung für die Gesellschaft wahr. Wir leisten unseren möglichen Beitrag, damit sich die aussergewöhnliche Lage in der Schweiz und weltweit weiterhin stabilisiert. Konkret heisst das: Die Jubla Schweiz hält sich an die aktuellen, vom Bundesrat definierten Massnahmen, die zur Gesundheit aller beitragen.
- Der Jubla Schweiz ist es wichtig, dass Aktivitäten für Kinder und Jugendliche weiterhin unbeschwert stattfinden können. Unter den aktuellen Umständen ist dies – insbesondere verglichen mit vergangenen Monaten – weitgehend möglich. Die Rahmenbedingungen erlauben das Jubla-Sein in seinem Grundsatz – Gruppenstunden, Scharanlässe und Lager können stattfinden, die Jubla-Grundsätze können gelebt werden. Der Mehraufwand für die Organisation und Durchführung von Jubla-Aktivitäten hält sich in einem überschaubaren Rahmen und ist somit weiterhin ehrenamtstauglich.
- Zudem ist es möglich, die Aktivitäten so zu gestalten, dass niemand ausgeschlossen werden muss (Gratistests, Aktivitäten im Freien, Sitzungen in digitaler oder hybrider Form usw.).
Die aktuellen Schutzkonzepte und alle Hilfestellungen findest du unter jubla.ch/corona.
Danke, dass du und deine Schar Kindern und Jugendlichen trotz oder genau wegen dieser herausfordernden Zeit viele schöne Erlebnisse ermöglicht!