J+S-News zu Corona - Sonderbeiträge und Anerkennungsverlängerungen
J+S-Sonderbeiträge 2021
Wie bereits 2020 erhalten Organisationen von J+S-Angebote (Lager) Sonderbeiträge. Um davon profitieren zu können, muss deine Schar im Zeitraum von dem 1. Januar und dem 26. Dezember 2021 mindestens ein J+S-Angebot durchgeführt und ordentlich abgeschlossen haben. Anders als im letzten Jahr muss dazu kein Gesuch mehr eingereicht werden. Beim Betrag handelt es sich um einen Prozentsatz aus den Beiträgen, welche deine Schar für seine abgeschlossenen J+S Angebote im Jahr 2019 erhalten hat. Der Prozentsatz wird Ende 2021 festgelegt und ist von den freien J+S Mitteln abhängig. Der Prozentsatz ist für alle Scharen derselbe und wird wie letztes Jahr maximal 50% betragen. Deine Schar hat 2019 kein J+S Angebot abgeschlossen? Kein Problem, so werden die im Jahr 2018 abgeschlossenen J+S Angebote zur Berechnung genutzt. Wenn ihr im Jahr 2020 erstmals ein J+S Angebot abgeschlossen habt, errechnet sich der Betrag aus diesem. Dieser einmalige Sonderbeitrag wird gemeinsam mit der Schlusszahlung 2021 etwa Mitte Januar 2022 ausbezahlt.
Anerkennungsverlängerung
Ebenfalls hat der Bundesrat entschieden, die Anerkennungen von J+S-Leiter*innen, welche zuletzt im 2019 eine J+S-Aus- oder Weiterbildung erfolgreich absolviert haben (in der Rolle als Teilnehmer*in!), ausserordentlich bis 31.12.2022 zu verlängern. Nicht betroffen von diesem Entscheid sind Kursleitende, welche ihre Anerkennung durch das Mitleiten verlängert hatten, die Expert*innen-Anerkennung, die Coach-Anerkennung sowie Leitende, welche zuletzt 2018 oder früher eine Weiterbildung besucht hatten.
Diese Verlängerung wurde auf der jubla.db noch nicht umgesetzt, wird aber noch folgen.
In diesem früheren Blog Beitrag haben wir ein paar Ideen, was ihr mit dem zusätzlichen Geld machen könnt.