Jubla-Tag und Corona: Diese sechs Punkte musst du beachten
Über 160 Scharen haben sich für den diesjährigen Jubla-Tag angemeldet, das freut uns sehr! Auch dieses Jahr musst du rund um Corona einige Regeln beachten. Für den Jubla-Tag gilt aktuell das Schutzkonzept für Jubla-Aktivitäten ohne Übernachtung. Das vollständige Schutzkonzept dazu findest du hier (jubla.ch/corona => Schutzkonzept ohne Übernachtung). Lies das Schutzkonzept durch und bereite deine Schar wie auch die eingeladenen Kinder, Jugendlichen oder Erwachsenen entsprechend auf den Jubla-Tag vor.
Folgende sechs Punkte gilt es zu beachten:
1. Gesund und symptomfrei an den Jubla-Tag
Personen mit Krankheitssymptomen sollen nicht am Jubla-Tag teilnehmen. Risikogruppen entscheiden selbst, ob das Programm für sie zumutbar ist oder nicht. Treten während oder nach dem Jubla-Tag bei einer Person Symptome auf, muss diese Person eine Maske tragen, nach Hause gehen und das weitere Vorgehen (Test/Isolation) mit den zuständigen Hausärzt*innen abklären. Bei einem bestätigten Coronafall informiert ihr zusätzlich das Krisentelefon deines Jubla-Kantons.
2. Je nach Situation: Abstand halten, Gesichtsmaske tragen, Kontaktdaten aufnehmen
Die Jubla Schweiz empfiehlt, die Kontaktdaten der Teilnehmenden am Jubla-Tag aufzunehmen, sodass du bei einem Corona-Fall alle Teilnehmenden informieren kannst. Kann weder der Abstand eingehalten noch eine Gesichtsmaske getragen werden, so müssen die Kontaktangaben sogar zwingend aufgenommen werden. Falls ihr und eure Gäste drinnen seid, gilt ab 12 Jahren eine Maskenpflicht - die Maskenpflicht im Freien wurde im Juni aufgehoben. Den Abstand von 1.5 Meter sollt ihr nach Möglichkeit drinnen und draussen einhalten. Wir empfehlen euch, den Jubla-Tag wenn möglich im Freien durchzuführen.
Ausnahme: Führt ihr lediglich eine sportliche oder kulturelle Aktivität durch (z.B. öffentliche Gruppenstunde ohne Elternkaffee), so gelten drinnen als auch draussen keine Abstandsregeln und auch keine Maskenpflicht.
3. Einhaltung der Hygieneregeln
Achtet darauf, dass die Möglichkeit besteht, sich regelmässig die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Tauscht kein Essen und keine Getränke untereinander aus. Das Essen darf nur sitzend konsumiert werden. Falls ihr drinnen seid, lüftet den Raum regelmässig und beachtet (falls vorhanden) die zusätzlichen Schutzkonzepte der jeweiligen Räume.
4. Maximale Anzahl Personen
Bei Sitzpflicht dürfen maximal 1000 Personen an einer Veranstaltung teilnehmen. Ansonsten dürfen in Innenräumen höchstens 250 und im Freien höchstens 500 Personen teilnehmen. Zudem dürfen die Einrichtungen höchstens zu 2/3 ihrer Kapazität besetzt werden.
5. Bezeichnung verantwortlicher Person
Die Verantwortung für das Schutzkonzept und dessen Umsetzung liegt bei den Organisator*innen des Jubla-Tages. Es wird eine Person bestimmt (z.B. die Scharleitung), welche die Verantwortung für das Schutzkonzept und dessen Umsetzung übernimmt.
6. Weitere Massnahmen je nach Kanton
Je nach Kanton gibt es zusätzliche Massnahmen zu beachten. Die Bestimmungen der einzelnen Kantone findet deine Schar auf dieser Webseite vom Bund.
Du kannst als Organisator*in des Jubla-Tages das Schutzkonzept so übernehmen oder ergänzen. Wir sind sicher, du und deine Schar kriegt das hin. Herzlichen Dank für dein Engagement, dank dir wird der Jubla-Tag 2021 ein richtiger Erfolg!
PS: Deine Schar hat sich noch nicht für den Jubla-Tag angemeldet?
Deine Schar macht am Jubla-Tag mit aber hat sich noch nicht über unsere Datenbank dafür angemeldet? Dann ist es höchste Zeit dafür! Die Jubla Schweiz startet dieses Wochenende eine digitale Kampagne, um möglichst viele Familien auf den Jubla-Tag aufmerksam zu machen. Stelle sicher, dass auch deine Schar über die Datenbank angemeldet ist. Nur so können wir Familien auf das tolle Programm deiner Schar aufmerksam machen. Hilfestellungen und Programmideen findest du hier. Vielen Dank!