«Alles was Recht ist» – Ein Hilfsmittel bei Rechtsfragen
Wenn du in solchen Fällen mal nicht weiterweist, ist das Hilfsmittel «Alles was Recht ist» eine mögliche erste Anlaufstelle, um Antworten zu finden.
Praktisches Wissen
«Alles was recht ist» ist für Jugendarbeitende geschrieben und erläutert die grundlegenden Gesetzesvorschriften, die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eine Rolle spielen könnten. Darin finden sich Antworten auf Fragen wie: «Was muss ich beim Abschluss eines Mietvertrages beachten?», «Welche Regeln muss ich im Umgang mit Daten und Bildern befolgen?» oder «Wer haftet in Schadensfällen?»
Das Buch bietet eine allgemeine und kurze Einführung ins Zivil- und Strafrecht der Schweiz. Es enthält zudem auch Informationen zum Straf-, Asyl- und Arbeitsrecht. Dies kann zum Beispiel auch nützlich sein, wenn Jugendliche aus deiner Schar bei rechtlichen Fragen auf dich zukommen und du ihnen eine erste Auskunft geben möchtest
Verantwortung
Da wir in der Jubla beinahe täglich mit dem Recht in Kontakt kommen, ist es wichtig, dass wir uns dieser Verantwortung bewusst sind. Es liegt in der Verantwortung der Leitenden die rechtlichen Grundsätze und Regeln für die Jubla-Arbeit zu kennen und diese auch zu befolgen.Das Recht ist aber ein komplexes Gebilde, in welchem man sich schnell verlieren kann. Deshalb kann dieses Buch für Gruppen-, Schar- und Lagerleiter nützlich sein, um sich in diesem «Paragraphendschungel» orientieren zu können und so ihre Verantwortung leichter wahrzunehmen.
Weiterführende Anlaufstellen
Im «Alles was Recht ist» findet sich natürlich nicht auf jede Frage eine Antwort. Weitere Anlaufstellen können daher für dich bspw. deine kantonale Arbeitsstelle oder der/die Präses deiner Schar sein. In einem Notfall oder einer Krisensituation kann auch das kantonale oder nationale Krisentelefon für Auskünfte bei Rechtsfragen dienen.
Das Hilfsmittel «Alles was Recht ist» kannst du zum Beispiel im Hajk-Shop bestellen.
PS: In unserem Fall aus der Einleitung würde die Haftpflichtversicherung der Eltern für den Schaden an der Brille aufkommen («Alles was Recht ist», S. 36).