Jubla nicht vom Ausschluss aus dem J+S-Programm betroffen
Der Bundesrat will sicherstellen, dass Jugendorganisationen, die mit Aufgaben der J+S-Kaderbildung betraut werden, die Voraussetzungen gemäss Kinder- und Jugendförderungsgesetz erfüllen. Der Bundesrat ist der Ansicht, «dass stark religiös geprägte Organisationen, bei denen die Glaubensvermittlung und nicht die Entwicklung des Jugendlichen im Zentrum steht, von der Unterstützung durch J+S auszuschliessen sind.» Die Fachgruppe Kinder- und Jugendpolitik von Jungwacht Blauring Schweiz wird im Rahmen der Vernehmlassung, die der Bundesrat auf Grund der geplanten Anpassungen in Auftrag gegeben hat, Stellung dazu nehmen.
Die Stellungnahme wird Ende Juni unter jubla.ch/politik aufgeschaltet sein.
Bundesrat folgt dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVG)
Seit Ende 2014 hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) «stark glaubensbasierte Jugendverbände, bei welchen die Glaubensvermittlung (Missionsarbeit) und nicht die Entwicklung der einzelnen Kinder und Jugendlichen im Zentrum steht», von Subventionen nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetztes (KJFG) ausgeschlossen. Die betroffenen Organisationen legten beim BVG Beschwerde ein, unterlagen aber vor Gericht. Da die Jugendsportförderung als Teil der Jugendförderung insgesamt betrachtet wird, ist der Bundesrat der Ansicht, dass auch das J+S-Programm von den Urteilen des BVG betroffen sei und Organisationen, die «Sport lediglich Mittel zur Erreichung anderer (religiöser) Zwecke einsetzen», keinen Anspruch mehr auf Subventionen ihrer Aktivitäten hätten.
Online-Petition der betroffenen Verbände
Betroffen von diesem Ausschluss sind u.a. freikirchliche Verbände wie der Bund Evangelischer Schweizer Jungscharen BESJ und die Jungschar Evangelisch-Methodistische Kirche JEMK. Diese haben zusammen mit dem Verband der evangelischen Freikirchen und Gemeinden in der Schweiz, der Schweizerischen Evangelischen Allianz und weitern betroffenen Verbänden eine Online-Petition gestartet. Im Petitionstext schreiben sie «Christliche Jugendverbände sollen J+S-Partner bleiben». Welche Verbände davon betroffen sind, wird dort leider nicht erwähnt.
Dies führte innerhalb der Jubla und auch bei der Cevi zu Verwirrung, denn auch wir sind christliche Jugendverbände.
Wer ist nicht vom Ausschluss betroffen?
Wie schon beim Ausschluss von Subventionen nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Ende 2014 werden die J+S-Partnerschaftsverträge und J+S-Ausbildungsvereinbarungen mit folgenden Jugendverbänden nicht gekündigt:
- Jungwacht Blauring Schweiz
- Cevi Schweiz
- Pfadibewegung Schweiz
- Kadettenverband
- Blaues Kreuz
- Pro Natura
- Naturfreunde
- Stiftung Junge Auslandschweizer
Jungwacht Blauring (Jubla) ist entsprechend nicht vom Ausschluss aus dem J+S-Programm betroffen.