Ehre, wem Ehre gebührt!
Diesem Einsatz gebührt grosse Ehre. Im Zeichen der Anerkennung setzt der Verband Jungwacht Blauring Schweiz zusammen mit diversen Partnerorganisationen alles daran, die hochwertige Arbeit dieser jungen Leitenden sichtbar zu machen.
Dazu gehören u.a. folgende Projekte:
Generator DOSSIER FREIWILLIG.ENGAGIERT
Das DOSSIER FREIWILLIG.ENGAGIERT ist die überarbeitete Version vom «Schweizer Sozialzeitausweis» und weist – quasi in Form eines Zeugnisses – ehrenamtliches Engagement nach.
Textbausteine für einen professionellen Nachweis
Aktuell überarbeiten wir die Login-Funktionen und Anleitungen für den Dossiergenerator. Schau doch mitte November nochmals hier vorbei oder melde dich bei hoher Dringlichkeit auf der nationalen Jubla Geschäftsstelle via esther.burri@jubla.ch
Jugendurlaub – unbezahlter Urlaub für ehrenamtliche Jugendarbeit
Seit 1991 ist der Jugendurlaub in der Schweiz gesetzlich verankert und bietet allen Arbeitnehmenden bis zum vollendeten 30. Altersjahr die Möglichkeit, eine Woche unbezahlten Urlaub zu nehmen. Profitiere auch du von diesem Angebot!
Spätestens zwei Monate vor deinem Jubla-Lager heisst es: Gesuch für den Jugendurlaub bei deinem Arbeitgebenden einreichen! Hältst du diese Frist ein, sollte dir deinem Jugendurlaub nichts mehr im Weg stehen. Reagiert deine Chefin oder dein Chef dennoch negativ darauf, gibt es diverse Möglichkeiten, nachzuhacken.
Gesuch ausfüllen und rechtzeitig einreichen
Das Formular für den Jugendurlaub findest du im schub.online. Lass dir dein ausgefülltes Formular von deiner Lagerleitungsperson unterschreiben und reiche es mindestens 10 Wochen vor dem ersten Lagertag bei deinem/r Arbeitgebenden ein.
Hacke nach, falls dein/e Arbeitgebende das Gesuch ablehnt
Der Artikel 329e im OR verpflichtet Arbeitgebende rechtlich dazu, allen Arbeitnehmenden bis zum vollendeten 30. Altersjahr die Möglichkeit zu bieten, eine Woche unbezahlten Urlaub zu nehmen. Dennoch ist der Jugendurlaub noch nicht überall zu 100% anerkannt. In diesen Fällen lohnt es sich, Arbeitgebende auf ihre Pflichten aufmerksam zu machen. Das Merkblatt Jugenurlaub für Arbeitgebende hilft dir dabei.
Links und Hilfsmittel
Gemäss Obligationenrecht Artikel 329e stehen Jugendlichen bis 30 Jahre pro Jahr 5 Tage Jugendurlaub für unentgeltliche leitende, betreuende oder beratende Tätigkeit zu. Bei vielen Arbeitgebern muss dieser Urlaub mit dem offiziellen Formular beantragt werden. Das Merkblatt findest du ausserdem unter jugendurlaub.ch.
Weiter Infos zum Jugendurlaub findest du unter jubla.ch/ehrenamt.