Ehre, wem Ehre gebührt!
Diesem Einsatz gebührt grosse Ehre. Im Zeichen der Anerkennung setzt der Verband Jungwacht Blauring Schweiz zusammen mit diversen Partnerorganisationen alles daran, die hochwertige Arbeit dieser jungen Leitenden sichtbar zu machen.
Dazu gehören u.a. folgende Projekte:
Generator DOSSIER FREIWILLIG.ENGAGIERT
Das DOSSIER FREIWILLIG.ENGAGIERT ist die überarbeitete Version vom «Schweizer Sozialzeitausweis» und weist – quasi in Form eines Zeugnisses – ehrenamtliches Engagement nach. In Zusammenarbeit mit Benevol lancierte Jungwacht Blauring Schweiz eine eigene Version eines DOSSIER–Generators: Damit du deinen Einsatz für die Jubla ganz einfach nachweisen lassen kannst.
Textbausteine für einen professionellen Nachweis
Aktuell stehen für folgende Funktionen verschiedene Textbausteine zur Verfügung:
- Hilfsleitende
- Gruppenleitende
- Lagerleitende
- Scharleitende
- Kursleitende
- Betreuende (Coaches, Präsides, Scharbetreuung)
Generator ausprobieren
Den DOSSIER-Generator findet sich unter dossier-freiwillig-engagiert.ch. Um auf die Jubla-Funktionen zugreifen zu können, braucht es folgendes Login:
Benutzer: ben\jubla
Passwort: jubla
Eine Video-Anleitung für die Nutzung des Dossier-Generators findet sich auf YouTube.
Merkblatt
Für Schar- und Kursleitende haben wir ein praktisches Merkblatt mit allen wichtigen Informationen zusammengestellt.
Jugendurlaub – unbezahlter Urlaub für ehrenamtliche Jugendarbeit
Seit 1991 ist der Jugendurlaub in der Schweiz gesetzlich verankert und bietet allen Arbeitnehmenden bis zum vollendeten 30. Altersjahr die Möglichkeit, eine Woche unbezahlten Urlaub zu nehmen. Profitiere auch du von diesem Angebot!
Spätestens zwei Monate vor deinem Jubla-Lager heisst es: Gesuch für den Jugendurlaub bei deinem Arbeitgebenden einreichen! Hältst du diese Frist ein, sollte dir deinem Jugendurlaub nichts mehr im Weg stehen. Reagiert deine Chefin oder dein Chef dennoch negativ darauf, gibt es diverse Möglichkeiten, nachzuhacken.
Gesuch ausfüllen und rechtzeitig einreichen
Das Formular für den Jugendurlaub findest du im schub.online. Lass dir dein ausgefülltes Formular von deiner Lagerleitungsperson unterschreiben und reiche es mindestens 10 Wochen vor dem ersten Lagertag bei deinem/r Arbeitgebenden ein.
Hacke nach, falls dein/e Arbeitgebende das Gesuch ablehnt
Der Artikel 329e im OR verpflichtet Arbeitgebende rechtlich dazu, allen Arbeitnehmenden bis zum vollendeten 30. Altersjahr die Möglichkeit zu bieten, eine Woche unbezahlten Urlaub zu nehmen. Dennoch ist der Jugendurlaub noch nicht überall zu 100% anerkannt. In diesen Fällen lohnt es sich, Arbeitgebende auf ihre Pflichten aufmerksam zu machen. Das Merkblatt Jugenurlaub für Arbeitgebende hilft dir dabei.
Links und Hilfsmittel
Gemäss Obligationenrecht Artikel 329e stehen Jugendlichen bis 30 Jahre pro Jahr 5 Tage Jugendurlaub für unentgeltliche leitende, betreuende oder beratende Tätigkeit zu. Bei vielen Arbeitgebern muss dieser Urlaub mit dem offiziellen Formular beantragt werden. Das Merkblatt findest du ausserdem unter jugendurlaub.ch.
Weiter Infos zum Jugendurlaub findest du unter jubla.ch/ehrenamt.
Die Erstellung eines guten DOSSIERS, welches für eine Bewerbung auch wirklich hilfreich ist, stellt für viele Kontaktpersonen eine grosse Herausforderung dar. Um diesen Prozess zu vereinfachen gibt es neuerdings den DOSSIER-Text-Generator, der speziell für die Tätigkeiten in der Jubla Textbausteine zur Verügung stellt.
Den DOSSIER-Text-Generator findet sich unter dossier-freiwillig-engagiert.ch. Um auf die Jubla-Funktionen zugreifen zu können, braucht es folgendes Login: Benutzer: ben\jubla | Passwort: jubla